Einnahmesicherheit für Strom aus Erneuerbaren Energiequellen
Die Einnahmen für Strom aus Biogas sind sicher. Die Vergütung für die erzeugte Kilowattstunde Strom aus Biogas werden gesetzlich durch das Erneuerbare Energien - Gesetz (EEG) garantiert. An das EEG hat sich sowohl der Netzbetreiber vor Ort am Standort der Biogasanlage bei der Abrechnung zu halten als auch der Übertragungsnetzbetreiber, der diesen Strom zu dem jeweiligen Verbraucher transportiert. Das Erneuerbare Energien - Gesetz regelt damit nicht nur den Anschlusszwang des Netzbetreibers für alle Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen, sondern auch die feste Vergütung für den erzeugten Strom. Für Sie als Kapitalanleger bedeutet dies: Die Einnahme des Entgelts für den produzierten Strom aus erneuerbarer Energie ist für das Jahr der Inbetriebnahme und die darauf folgenden 20 Jahre des Betriebs der Biogasanlage sicher.